Grundgesetz: Das Narrativ von den Vätern – eine Mär?

In Tibet ist es nicht unüblich, dass Frauen einen Mann und – wenn vorhanden – auch dessen Bruder heiraten. Kinder aus dieser Dreier-Ehe haben dann „mehrere Väter“. Also zwei. Oder einen Vater – in zwei Ausfertigungen. Biologisch gesehen natürlich nur einen, aber das interessiert niemanden. Beide Ehemänner und Väter fühlen sich gleichermaßen verantwortlich. Verunglückt einer, bleibt die väterliche Fürsorge unbeeinträchtigt. Laut offiziellem Narrativ muss es dem Grundgesetz von 1949 wie einem tibetischen Kind ergangen sein. Nur eben mit 77 Vätern.
„Väter des Grundgesetzes“ – toxisch-phallisch?
Wie jeder Vergleich hinkt natürlich auch dieser. Anders als bei der tibetischen Frau-Mann-Mann-Ehe in den langen Tagen des Eingeschneitseins waren die „Väter des Grundgesetzes“ zumindest bezüglich der Semi-Verfassung GEISTIGE Väter. Es bedurfte daher auch keiner „Mutter“. Obgleich man – ausdrücklich mit Vorbehalt – die Reste des Deutschen Volkes nach der Kapitulation der Wehrmacht und der Besetzung des Deutschen Reiches als solche betrachten könnte.
Als die Väter 1949 das Grundgesetz schufen, zogen sie ihre Lehre aus der Diktatur und dem Scheitern der Weimarer Republik. Sie stellten eine strikte Gewaltenteilung her. Sie gaben vor, dass die Bundeswehr ausschließlich zur Verteidigung des Landes nach außen zuständig war. pic.twitter.com/XibdrzsI6p
— henning rosenbusch (@rosenbusch_) August 8, 2022
Erstaunlicherweise hat sich noch niemand vom Narrenschiff „Cancel Culture“ zu Wort gemeldet, um sich an der geradezu toxisch-phallisch anmutenden Begriffsbildung „Väter des Grundgesetzes“ erregend zu reiben. Wenn schon die vier Frauen unter den „Räten“ nicht geschlechtsangemessen erwähnt werden, könnten sich zumindest theoretisch ein paar Homosexuelle, wenn nicht sogar „TransVäter“, unter den Vätern befunden haben – die nun posthum und nachhaltig diskriminiert würden. Wie auch immer – andere Baustelle. Das nur als kleiner Tipp für die Aktivisten von „Kampf gegen rechts“, Kampfabteilung „sexuelle Ausgrenzung & Diskriminierung“. Zurück zum Väter-Narrativ, der sich erstaunlicherweise bis heute und selbst unter dissidenten Publizisten gehalten hat.
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— Solby 🇩🇪 (@Solby_202122) August 1, 2022
Mit Verweis auf den Amtseid nach Artikel 56 Grundgesetz,konstatieren die Verfasser des Briefes, „dass der Schaden, welcher der hiesigen Bevölkerung durch die Sanktionen zugefügt wird,um ein Vielfaches größer ist,als der Nutzen für die eigene Bevölkerung!
Das regierungsnahe Kompendium WIKIPEDIA fasst die Entstehung des offiziellen Narrativ unter dem Eintrag Parlamentarischer Rat zusammen. Wenn man das so liest, mag einem unwillkürlich das Siebengebirge bei Bonn, in dessen Nähe dieser Rat tagte, als eine Art heiliger Berg Sinai des „deutschen Grundgesetzstaates“ vorkommen. Was bei Wikipedia allerdings ein wenig zu kurz kommt ist die Tatsache, dass 1949 das in besetze Zonen geteilte Deutsche Reich unter uneingeschränkter Befehlsgewalt der Siegermächte stand. Die „Operation Grundgesetz“ war daher ein Befehl der Westalliierten.
Letztere hatten sich dazu ein Jahr zuvor heimlich für den nun grundgesetzlich zur Geburt kommenden Staat BRD eine Währung ausgedacht und kurzerhand auch gleich gedruckt. Mit der Gründung der BRD am 23. Mai 1949 – ein Datum, das ja jeder kennt – war der Weg frei, einen knappen Monat später, am 20. Juni 1949, auch das US-Geld „Deutsche Mark“ als neue Währung in den Westzonen einzuführen. „Mission accomplished“. Aus den Trümmern des Deutschen Reiches kroch das kleine Wirtschaftswunderbaby BRD zutage. Sicherheitshalber wurden die Bewohner im Westen des Deutschen Reiches erst gar nicht gefragt, was sie von BRD und DM als Ersatz für die Deutsches-Reich-Trümmerwüste hielten. Die Vorsorge war vermutlich überflüssig. Angesichts der plötzlichen Warenfülle überall hätten sie bestimmt reagiert wie die Masse ihrer ostdeutschen Wir-sind-ein-Volk-Nachkommen 1989 angesichts vom Himmel regnender Bananenstauden: Zustimmung, Zustimmung über alles.
Wenn die Vorbereitung eines Angriffskrieg nach dem Grundgesetz verboten ist.
— Kai Kunstmann (@kai_kunstmann) August 7, 2022
Warum haben internationale Bündnispartner mit deutscher Beteiligung welche vorbereitet, und begonnen!
Sind diese nach dem Grundgesetz dann nicht auch rechtswidrig gewesen? pic.twitter.com/OTLB4BMV9v
Damit wären wir bei der Frage „Verfassung, äh Grundgesetz, und ihre/seine Väter – Narrativ oder Mär“? Bekanntlich hat sich das Grundgesetz des Alliiertenbefehls von 1949 im globaldemokratischen Sinne zu einem mehrfach überarbeiteten „Leitwerk“ einer Art Meinungskorridordemokratie weiterentwickelt. Der Frage „Narrativ oder Mär“ ist daher unbedingt innerhalb dieses Korridors nachzugehen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, ob die Frage selbst überhaupt meinungskorridorkonfom ist? Wenn nämlich NICHT, hat ein entsprechender Autor ein Problem. Die Behandlung meinungskorridorfremder Themen könnte durch das tonangebende Personal in Richterroben als „Deligitimierung des Staates“ und „Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts“ zur Strafverfolgung und gesellschaftlichen Ächtung führen, zum Beispiel Entlassung durch den Arbeitgeber und Kontokündigung durch die Hausbank „and more“.
Humanitäre Katastrophe: Arabische #Flüchtlinge werden in #Griechenland nicht besser gestellt, als die eigene Bevölkerung!
— Hartes Geld (@Hartes_Geld) August 1, 2022
Deutschland greift ein und nimmt sie alle auf.https://t.co/W5nHsYsATR
Damit ist bewiesen. Es ist keine Mär, das Narrativ. Wirklich nicht. Auf keinen Fall. Nicht im Geringsten. Narrativ bleibt Narrativ, basta. „Ich gebe Ihnen mein Wort“. TG
(*) Schnitzlers Lobpreisen des scheindemokratischen Framings der SED-Mauermörder wurde abgeschnitten. TG